Glossar
Zeuge
Ein Zeuge soll in einem Verfahren vor Gericht über Tatsachen, die er wahrgenommen hat, aussagen. Die Zeugnispflicht beinhaltet die Pflicht zum Erscheinen, zur wahrheitsgemäßen Aussage und zur Beeidigung. Eine schuldhafte Falschaussage kann als uneidliche Falschaussage, Meineid oder fahrlässiger Falscheid strafbar sein (§§ 153 ff. StGB).
Zugewinngemeinschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen von Mann und Frau getrennt, keiner der Ehegatten haftet für die Schulden des anderen. Jeder Ehegatte kann, mit Ausnahme von Haushaltsgegenständen, allein über sein Vermögen verfügen, solange er nicht sein gesamtes Vermögen veräußert. Im Falle der Ehescheidung kommt es zum Ausgleich des Zugewinns, der durch Vergleich des Anfangs- (Wert des Vermögens zur Zeit der Eheschließung) und des Endvermögens (Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Scheidung) jedes Ehegatten ermittelt wird. Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn während der Ehezeit erwirtschaftet hat, muss die Hälfte davon an den anderen abgeben. Ist kein notarieller Ehevertrag geschlossen, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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