Glossar
Widerklage
Ist eine selbständige Klage, die ein Beklagter im Zivilverfahren gegen den Kläger erheben kann. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits Hauptklage erhoben wurde. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach der Zuständigkeit für die Klage. Allerdings müssen Klage und Widerklage in einem prozessualen Zusammenhang stehen (§ 33 ZPO). Eine Widerklage ist ausgeschlossen in Ehesachen, in Kindschaftssachen und im Urkundenprozess. Widerklage ist aber im Privatklageverfahren möglich.
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Dürerstraße 8
66424 Homburg
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