Glossar

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Verjährung

Bei Zivilrechtlichen Forderungen führt die Verjährung nicht zum Erlöschen einer Forderung, sondern nur dazu, dass der Schuldner seine Leistung verweigern darf. Dies wird er in der Regel auch tun. Sofern der Schuldner in Unkenntnis der Verjährung trotzdem zahlt, kann er seine Leistung jedoch nicht mehr vom Gläubiger zurückfordern.

 

Vorstrafe

Vorbestraft im Wortsinn ist jeder, gegen den eine Strafe (kein Bußgeld) verhängt worden ist. Vorstrafen werden ins Bundeszentralregister aufgenommen, teilweise auch ins Führungszeugnis. Besonders wichtig für die Betroffenen: Ein Verurteilter darf sich trotz seiner Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist (§ 53 BZRG). In einem solchen Fall braucht der Betroffene nicht nur die Verurteilung, sondern auch den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Ausnahmen gelten nur gegenüber Gerichten und Behörden, sofern diese ein gesetzliches Recht auf unbeschränkte Auskunft haben und der Betroffene hierüber belehrt wird.



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