Glossar
Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammern sind die Selbstverwaltungsorganisation aller in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer Anwalt werden will, wird von der Rechtsanwaltskammer zugelassen, die auch für den Widerruf der Zulassung zuständig ist. Außerdem wacht die Rechtsanwaltskammer darüber, dass die ihr angehörenden Anwälte die Regeln des Berufsrechtes einhalten. Die Funktion der Kammer ist aber nicht auf diesen Bereich ihrer Pflichtaufgaben beschränkt, vielmehr versteht sie sich als wichtiges Bindeglied zwischen der Anwaltschaft und der rechtsuchenden Bevölkerung und bietet in diesem Bereich zahlreiche Serviceleistungen an.
Service
Müller-Dülfer & Kollegen
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66424 Homburg
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