Glossar

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Oberlandesgericht

Im Gerichtsaufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Oberlandesgerichte über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof. Das Oberlandesgericht ist im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - allerdings nur in Familien- und Kindschaftssachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. In Strafsachen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte, Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte zuständig, in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen auch für erstinstanzliche Strafverfahren.



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