Glossar
Oberlandesgericht
Im Gerichtsaufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Oberlandesgerichte über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof. Das Oberlandesgericht ist im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - allerdings nur in Familien- und Kindschaftssachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. In Strafsachen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte, Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte zuständig, in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen auch für erstinstanzliche Strafverfahren.
Service
Müller-Dülfer & Kollegen
Dürerstraße 8
66424 Homburg
Tel.: (0 68 41) 7 40 15
Fax: (0 68 41) 7 40 19
E-Mail: rae.mueller-duelfer@t-online.de
Internet: www.raemueller-duelfer.de

