Glossar
Notar
Der Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Er ist vor allen Dingen zuständig für Beurkundungen. Die wichtigsten Dienstleistungen des Notars sind deshalb die Errichtung von Testamenten und Verträgen. Einige Verträge müssen dem Gesetz zufolge vor einem Notar öffentlich beurkundet werden. Ein Notar muss wie ein Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt haben. In manchen Bundesländern, wie z.B. gibt es die sogenannten Nurnotare, also Notare, die dieses Amt hauptberuflich ausführen. In anderen Bundesländern gibt es Anwaltsnotare, also Juristen, die Rechtsanwalt und Notar zugleich sind.
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