Glossar

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Landgericht

Das Landgericht ist in Zivilsachen zuständig für Rechtstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 5.000 EURO und für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte. In Strafsachen ist das Landgericht zuständig für alle Verbrechen, die nicht in der Zuständigkeit des Amtsgerichts liegen und alle Straftaten bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.



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