Glossar

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Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden und unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist.

 

Klageerzwingungsverfahren

Grundsätzlich entscheidet die Staatsanwaltschaft auf Grund ihres Anklagemonopols darüber, ob Anklage erhoben wird. Lehnt die Behörde die Strafverfolgung ab, so hat der Verletzte gemäß § 172 StPO das Recht beim zuständigen Oberlandesgericht Antrag auf Klageerzwingung zu stellen. Sofern die Richter zum Ergebnis kommen, dass der Klageantrag begründet ist eröffnen sie gemäß § 175 StPO das Verfahren gegen den Beschuldigten.

 

Landgericht

Das Landgericht ist in Zivilsachen zuständig für Rechtstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 5.000 EURO und für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte. In Strafsachen ist das Landgericht zuständig für alle Verbrechen, die nicht in der Zuständigkeit des Amtsgerichts liegen und alle Straftaten bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.

 

Mahnung

Gemäß § 284 BGB ist für einen Verzug des Schuldners eine Mahnung des Gläubigers nötig. Mit der Mahnung entsteht auch der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens (Kosten für weitere Mahnungen, Einschaltung eines Rechtsanwaltes etc.) Auf eine Mahnung kann nur verzichtet werden, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt wurde. (ein genaues Datum ist hier ausschlaggebend).

 

Notar

Der Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Er ist vor allen Dingen zuständig für Beurkundungen. Die wichtigsten Dienstleistungen des Notars sind deshalb die Errichtung von Testamenten und Verträgen. Einige Verträge müssen dem Gesetz zufolge vor einem Notar öffentlich beurkundet werden. Ein Notar muss wie ein Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt haben. In manchen Bundesländern, wie z.B. gibt es die sogenannten Nurnotare, also Notare, die dieses Amt hauptberuflich ausführen. In anderen Bundesländern gibt es Anwaltsnotare, also Juristen, die Rechtsanwalt und Notar zugleich sind.

 

Oberlandesgericht

Im Gerichtsaufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Oberlandesgerichte über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof. Das Oberlandesgericht ist im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - allerdings nur in Familien- und Kindschaftssachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. In Strafsachen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte, Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte zuständig, in bestimmten gesetzlich geregelten Sonderfällen auch für erstinstanzliche Strafverfahren.

 

Privatklage

Bei bestimmten Straftatbeständen (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, leichtere Körperverletzungen) kann die Staatsanwaltschaft von der öffentlichen Strafverfolgung absehen und den Geschädigten stattdessen auf den Privatklageweg verweisen. Im Rahmen der Privatklage übernimmt der Privatkläger die Rolle des Staatsanwalts. Die Privatklage ist für den Privatkläger aber mit einem Kostenrisiko verbunden. Ihrem Wesen nach ist und bleibt sie aber ein Strafverfahren. Dem Geschädigten bleibt es unbenommen, neben oder anstelle der Privatklage gegen den Beschuldigten auch zivilrechtlich vorzugehen.

 

Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammern sind die Selbstverwaltungsorganisation aller in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer Anwalt werden will, wird von der Rechtsanwaltskammer zugelassen, die auch für den Widerruf der Zulassung zuständig ist. Außerdem wacht die Rechtsanwaltskammer darüber, dass die ihr angehörenden Anwälte die Regeln des Berufsrechtes einhalten. Die Funktion der Kammer ist aber nicht auf diesen Bereich ihrer Pflichtaufgaben beschränkt, vielmehr versteht sie sich als wichtiges Bindeglied zwischen der Anwaltschaft und der rechtsuchenden Bevölkerung und bietet in diesem Bereich zahlreiche Serviceleistungen an.

 

Schöffen

Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter beim Amtsgericht und Landgericht. Die Schöffen üben während der Hauptversammlung in Strafsachen das Richteramt in vollem Umfang aus. Sie haben das gleiche Stimmrecht und das Recht zur unmittelbaren Befragung wie die hauptamtlichen Richter und fällen gemeinsam mit ihm das Urteil. Schöffen werden vom Gemeinderat vorgeschlagen und vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts gewählt. Das Schöffenamt kann nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden.

 

Schufa

Wer einen Kredit aufnimmt oder ein Giro-Konto eröffnet, dessen persönliche Daten werden im Regelfall automatisch an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gemeldet. Diese auch kurz Schufa genannte Organisation speichert alle Vorgänge, die etwas mit der Kreditwürdigkeit der Bürger zu tun haben und gibt insbesondere den Banken und Sparkassen sowie dem Versandhandel auf Anfrage entsprechende Auskünfte. Natürlich kann man als Betroffener auch stets Auskunft über die die eigene Person betreffenden Daten verlangen. Sollten diese falsch sein, hat man einen Berichtigungsanspruch.


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