Glossar

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Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, das vom Abmahner als rechtswidrig eingestuft wird und ihm unerwünscht ist. In der Regel wird dabei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangt. Dabei wird gleichzeitig verlangt, dass der Empfänger sich für den Fall des Zuwiderhandelns zur Zahlung einer (meist relativ hohen) Geldsumme bereit erklärt. Sollte sich der Empfänger weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, werden ihm gerichtliche Schritte angedroht. Zusammen mit der Abmahnung erhält der Abgemahnte in der Regel auch eine Kostenrechnung des Abmahnenden Anwalts. Teilweise haben auch Verbraucherschutzvereine oder Abmahnvereine das Abmahnwesen als lukrative Einnahmequelle entdeckt.

 

Aktenzeichen

Das Aktenzeichen gibt Aufschluss über verschiedene Daten. Die erste Zahl links bezeichnet beim Amtsgericht die betreffende Abteilung, in der die Sache bearbeitet wird, und beim Landgericht die Kammer, die für die Entscheidung zuständig ist. Bei den Buchstaben handelt es sich um sogenannte Registerzeichen, die im Schönfelder (Deutsche Gesetzessammlung) im Anhang I abgedruckt sind. Anhand dieses Registerzeichens können die Art des Verfahrens sowie das entscheidende Gericht bzw. die entscheidende Behörde abgelesen werden. Danach steht C für allgemeine Zivilsachen beim Amtsgericht und O für allgemeine Zivilsachen beim Landgericht. Die Zahl hinter dem Strich bezeichnet das Jahr, in dem die Sache beim entscheidenden Gericht eingegangen ist. Jede eingehende Sache enthält eine fortlaufende Nummer, die vor der Jahreszahl angegeben wird.



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