Abstract
Ehevertrag - Tipps und Tricks
Abfindung
Vor allem bei Reichen und Prominenten beliebt: Statt monatlich Unterhalt zu überweisen, zahlt der Vermögende eine einmalige Abfindung. Damit sind dann sämtliche Ansprüche abgegolten. Die Höhe der Abfindung handeln meist Rechtsanwälte aus. Dieser Freikauf bietet sich nur an, wenn reichlich Bargeld auf dem Konto liegt.
Aktiendepot
Das Aktiendepot wird in den Zugewinn mit eingerechnet, sofern in einem Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde. Für Aktien gilt der Kurswert des Tages, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (Stichtagsprinzip). Ob bis zum eigentlichen Scheidungstermin die Kurse gefallen oder gestiegen sind, spielt keine Rolle. Wer dieses gefährliche Börsenspiel umgehen will, kann vereinbaren, wie die Aktien untereinander aufgeteilt werden sollen. Vielleicht möchte auch einer der Partner ganz auf den Nervenkitzel verzichten und dafür lieber die Eigentumswohnung übertragen bekommen - mit Ehevertrag ist alles möglich.
Diskrepanzehe
Wenn zwei ungleiche Partner - zum Beispiel alt und jung oder arm und reich - heiraten, nennen Juristen das eine Diskrepanzehe. Für solche Paare empfiehlt es sich, einen Ehevertrag zu schließen.
Erben
Das Aufsetzen eines Ehevertrags können Sie mit einem Erbvertrag verbinden - das spart Gebühren. Bei kinderlosen Ehepaaren erben auch die Eltern, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Leben Sie in Gütertrennung und Ihr Partner stirbt, müssen Sie hohe Steuern zahlen, wenn das Erbe mehr als 300.000 EUR beträgt (Freibetrag). In einer Zugewinngemeinschaft kann der überlebende zuerst den Zugewinn ausgleichen - und zwar steuerfrei.
Firma
Wer selbstständig ist oder Anteile an einem Unternehmen hält, sollte in einem Ehevertrag modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Wenn Sie im Fall einer Scheidung Hunderttausende Euro bar an Ihren Partner zahlen müssen, um den in zehn Jahren erwirtschafteten Unternehmenswert auszugleichen, könnte dies Ihr Unternehmen ruinieren. Klammern Sie also Ihre Anteile aus und bieten Sie Ihrem Ehepartner dafür Ersatz an - zum Beispiel das gemeinsame Haus oder eine Lebensversicherung.
Güterstand
Das Gesetz kennt drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die laut Gesetz automatisch gilt, wenn Paare vertraglich nichts anderes vereinbart haben, außerdem Gütertrennung sowie Gütergemeinschaft. Diese beiden Güterstände müssen in einem Ehevertrag vereinbart werden. Die drei Güterstände können durch einen Ehevertrag wahlweise aufgeweicht und individuell angepasst werden.
Gütergemeinschaft
Bei Eheschließung verschmelzen beide ihr Vermögen. Auch das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, fließt in den gemeinsamen Topf. Bei einer Scheidung wird geteilt. Gütergemeinschaft kann schwer wiegende Folgen haben. Verwaltet ein Ehegatte das gemeinsame Vermögen allein, besteht die Gefahr, dass er es verschleudert und den anderen mit in die Pleite reißt.
Gütertrennung
Das Vermögen der Ehepartner bleibt getrennt. Bei Scheidung hat keiner Anspruch auf den Besitz des anderen. Gütertrennung bietet sich nur dann an, wenn beide vermögend sind oder eigenes Geld verdienen.
Kinder
Eltern wird in Deutschland meist gemeinsames Sorgerecht zugesprochen. Sie können in einem Ehevertrag regeln, dass nur ein Elternteil die Verantwortung für die Kinder erhält. Derjenige, der auf die Kinder verzichten soll, kann diese Vereinbarung allerdings vor Gericht kippen, wenn er bei Scheidung auf gemeinsamem Sorgerecht besteht.
Kosten
Die Gebühr, die der Notar für die Beurkundung eines Ehevertrags verlangt, richtet sich nach dem Vermögen des Paares. Beträgt dies 25.000 EUR, kosten Beratung und Beurkundung 223 EUR. Die meisten Rechtsanwälte berechnen ihre Beratungsleistung nach dem sogenannten Streitwert. Bei einem Vermögenswert von 25.000 EUR stellt der Anwalt etwa 1.250 EUR in Rechnung.
Lebensversicherungen
In der Zugewinngemeinschaft werden bei Scheidung Lebensversicherungen auf Kapitalbasis in den Zugewinn mit eingerechnet. Sie müssen das Geld also mit Ihrem Ex-Partner teilen. Lebensversicherungen auf Rentenbasis dagegen werden nicht dem Zugewinn zugeschlagen, sondern dem Versorgungsausgleich. Sollten Sie Versorgungsansprüche in einem Ehevertrag ausgeschlossen haben, bleiben auf Rentenbasis beruhende Versicherungen bei der Scheidung außen vor. Achtung! Auch hier gilt wiederum das Stichtagsprinzip. Das Gericht berücksichtigt die Form der Lebensversicherung, die am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bestand. Spätere änderungen sind deshalb zwecklos.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft besteht dann, wenn Sie bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Firmenanteile aus dem Zugewinn ausschließen.
Notar
Der Termin beim Notar ist zwingend, um einen gültigen Ehevertrag abzuschließen. Der Notar ist zu Neutralität verpflichtet. Die Partner müssen den Vertrag persönlich unterschreiben. Tipp: Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht zwei Tage vor der Hochzeit zum Haus-und-Hof-Notar Ihres Partners schleifen.
Rechtsanwalt
Vor dem Notartermin können Sie sich zusätzlich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dies bietet sich dann an, wenn sich die Braut- oder Eheleute nicht einig sind oder jeder eine Beratung zu seinen Gunsten wünscht. Tipp: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Ihr Partner ohne Sie mit seinem Anwalt aufgesetzt hat. Auch wenn es teurer wird - suchen auch Sie sich einen Rechtsbeistand, um sich beraten zu lassen.
Salvatorische Klausel
Diese Klausel kann in einem Ehevertrag mit aufgenommen werden. Sie besagt, dass alle Punkte voneinander unabhängig bestehen. Wenn also eine der Vereinbarungen vor Gericht als unwirksam erklärt wird - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt der Rest des Ehevertrags gültig.
Schulden
Wenn Sie einen Partner mit Schulden heiraten, ist es ratsam, ein so genanntes negatives Anfangsvermögen zu vereinbaren. Damit schließen Sie aus, dass der Verschuldete während der Ehe mit seinem Einkommen Kredite abbezahlt, während der andere den Zugewinn erwirtschaftet. Wer mit Schulden in die Ehe geht, hat trotzdem bei einer Scheidung Anspruch auf Zugewinnausgleich.
Sex
Grundsätzlich können Sie in einem Ehevertrag alles regeln, auch wie oft jemand Sex wünscht. Das Gericht versteht solche Vereinbarungen allerdings als Absichtserklärungen, denn einklagbar sind diese nicht. Kein Partner könnte dem anderen den Unterhalt oder die Rente streichen, weil dieser statt dreimal in der Woche nur dreimal im Monat Sex geboten hat. Tipp: Vergessen Sie die salvatorische Klausel nicht, wenn Sie unübliche Vereinbarungen treffen.
Steuern
In einer Zugewinngemeinschaft sparen Sie im Erbfall Steuern, denn der Ausgleich bleibt steuerfrei. ältere Ehepaare in Gütertrennung sollten rechtzeitig darüber nachdenken, ob sie den Güterstand in eine Zugewinngemeinschaft ändern wollen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Alle zehn Jahre gilt für Ehepartner ein Freibetrag von 300.000 EUR. Trick: Vereinbaren Sie Zugewinngemeinschaft und nehmen Sie die Klausel auf, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod endet, sondern geschieden wird.
Verhütung
Auf Verhütung zu bestehen gilt als sittenwidrig. Das Paar kann in einem Ehevertrag erklären, keine Kinder zu wünschen. Sollte die Frau trotzdem schwanger werden, verliert sie deswegen keine Ansprüche.
Zugewinngemeinschaft
Laut Gesetz leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen, das das Paar während seiner Ehe erwirbt, wird im Fall einer Scheidung geteilt. Derjenige, der mehr geschaffen hat, muss an denjenigen abgeben, der weniger hat.
Müller-Dülfer & Kollegen
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